wollen (pag. 18 247 f., S. 72 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Im besagten Pflegebericht wurde F.________ sel. zunächst als zufriedene, witzige und humorvolle Person geschildert (z.B. am 19. Februar 2015, pag. 19 008). Sie habe sich an den Gemeinschaftsaktivitäten beteiligt, noch selbständig Zeitschriften gelesen, Kreuzworträtsel gelöst und habe klare Auskünfte geben sowie Gespräche