im Gegenzug natürlich auch eher gewillt gezeigt habe, sich finanziell grosszügig zu zeigen; insgesamt habe sich dies angesichts der konkreten Umstände aber in einem solchen Rahmen gehalten, bei dem zu Gunsten des Beschuldigten davon ausgegangen werden könne, dass sich F.________ sel. ihrer Handlungen durchaus bewusst gewesen sei. Zudem würden die drei späteren Arztzeugnisse, ausgestellt von zwei verschiedenen Ärzten am 29. Mai 2015, 4. April 2017 sowie 30. Oktober 2017 u.a. im Zusammenhang mit finanziellen Verfü-