_» oder «________») unterzeichnete (siehe dazu pag. 007 083 096, 099, 100, 106 [wobei hier der über CHF 10'962.10 lautende Zahlungsauftrag zwar als Beleg vorhanden ist, im Kontoauszug aber nicht als solcher erkennbar wird], 110, 113, 121, 135, 140, 142, 145, 151, 158), und auch diverse Einzahlungsscheine ihre Schrift aufweisen. Gegenteiliges ergibt sich denn auch nicht aus den Aussagen der befragten Personen, insbesondere denjenigen des Beschuldigten, welcher später für die administrativen bzw. finanziellen Belange von F.________ sel. zuständig war. Auf den kurzen Arztbericht des Hausarztes Dr. med.