und dem Beschuldigten darstellte, zumal der Beschuldigte für die finanziellen Angelegenheiten von sich und seiner Ehefrau verantwortlich und zuständig war. Vor diesem Hintergrund erstaunt es nicht, dass der Beschuldigte im Laufe der Zeit mit dieser finanziellen Unterstützung weiterhin rechnete und diese in einem gewissen Sinne wohl auch etwas erwartete, zumal die Alternative der offensichtlich unangenehme Gang zum Sozialamt gewesen wäre. An dieser Stelle ist nochmals darauf hinzuweisen, dass damit auch immer wie mehr eine Verflechtung von Beruflichem und Privatem beim Beschuldigten vorlag, zumal der Ursprung dieser Bekanntschaft darin fusste, dass der Beschuldigte als _____