_ schilderte den Sachverhalt nachvollziehbar und aus relativ neutraler Position. So gab er etwa an, dass F.________ sel. für ihn unnahbar gewesen sei, es mit ihrer Gesundheit dann schon schlechter geworden sei bzw. sich ihr Gesundheitszustand verändert habe (wobei sie einfach verlangsamt gewesen sei), sie sich gemessen am Volksdurchschnitt wohl eher weniger in Geldfragen ausgekannt habe, ihr Geld eher zusammengehalten habe, in Bezug auf den Beschuldigten und dessen Ehefrau aber grosszügig gewesen sei. Am Anfang habe sie den normalen Zahlungsverkehr wohl schon noch selber durchführen können, gegen Schluss aber nicht mehr.