Weiter sagte H.________ aus, er habe den Beschuldigten «eigentlich gar nicht so schlimm gefunden», dieser sei ein ________ (Beruf) gewesen, der gewusst habe, wie man spreche und sich benehme. Dass er dieser Auffassung war, ergibt sich auch aus seinen übrigen Aussagen und dem von ihm geschilderten eigenen Verhalten im Zusammenhang mit F.________ sel. So liess er den Beschuldigten über längere Zeit gewähren, obwohl er eigenen Angaben zufolge mehrfach einschlägige Gespräche mit F.________ sel. hatte. Er fand ihn offenbar wirklich «gar nicht so schlimm». Betreffend G.______