Wenn es hingegen um finanzielle Fragen ging, konnte oder wollte G.________ sich nicht erinnern bzw. erklärte, dass sie damit nichts zu tun gehabt habe und dazu keine Auskünfte erteilen könne. Es kann offengelassen werden, ob das glaubhaft ist, nachdem die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen sie eingestellt hat.