_ erteilte ausführliche Auskünfte, wenn es um das Rahmengeschehen und das persönliche Verhältnis von ihr und ihrem Mann zu F.________ ging. Auch ihre Angaben stimmen diesbezüglich nicht nur mit denjenigen ihres Mannes, sondern auch der anderen befragten Personen und soweit gegeben mit den Unterlagen überein und können insoweit als glaubhaft bezeichnet werden. Aufgrund ihrer Ehe mit dem Beschuldigten A.________ werden die Aussagen von G.________ allerdings bloss vereinzelt beigezogen und – mit wenigen Ausnahmen – dann, wenn sie die Angaben von A.________ bestätigen. Wenn es hingegen um finanzielle Fragen ging, konnte oder wollte G.____