005 001 032 Z. 674 ff.). Diese sonderbare Auffassung des Beschuldigten lässt sich allenfalls damit erklären, dass F.________ sel. ursprünglich ihr gesamtes Vermögen der Y.________ testamentarisch vermachen wollte, worauf sie – offenbar auf Anregung des Beschuldigten hin – ihr Testament geändert und (vorerst) die Ehefrau des Beschuldigten sowie drei Familienmitglieder begünstigen wollte (vgl. die Ausführungen von Rechtsanwalt Z.________ in der Klageantwort