05 001 013 Z. 460: «Verbal: Der Beschuldigte weint.»). Sodann konnte der Beschuldigte auch keine nachvollziehbare Erklärung dafür abgeben, weshalb er H.________ gegenüber im Jahr 2017 angab, dass sich bei den Finanzen von F.________ sel. die Einnahmen und Ausga-