12 Der Beschuldigte legte zwar unumwunden dar, dass seine Ehefrau und er von F.________ sel. ab dem Jahr 2012/2013 unterstützt worden seien, als sich sein Einkommen massiv reduziert habe (pag. 05 001 006 Z. 203 ff.). Auch legte er offen, dass F.________ sel. seiner Ehefrau und ihm die Gelder zur Verfügung gestellt hatte, damit sie ihr Leben hätten weiterleben können (pag. 05 001 023 Z. 210 ff.), seine Ehefrau und er von der finanziellen Unterstützung von F.________ sel. abhängig gewesen seien (pag. 05 001 027 Z. 357 f.) und sie ohne dieses Geld aufs Sozialamt hätten gehen müssen (pag.