unklar ist weiter, ob F.________ sel. über die finanzielle Situation des Beschuldigten und seiner Ehefrau in Kenntnis gesetzt wurde, ob sie über die Bargeldabhebungen und Überweisungen vorab oder nachträglich informiert wurde und damit einverstanden war sowie inwiefern und insbesondere in welcher Höhe mit den fraglichen Beträgen auch Auslagen bzw. Ausgaben von F.________ sel. gedeckt wurden.