Unklar ist in diesem Zusammenhang, ob der Beschuldigte und seine Ehefrau bzw. insbesondere der Beschuldigte F.________ sel. über die finanzielle Lage in Kenntnis gesetzt hatte; darauf wird zurückzukommen sein. 7.2.3 Die einzelnen, in der Anklageschrift aufgeführten Transaktionen Unbestritten ist, dass es zu den in der Anklage aufgeführten Überweisungen und Abhebungen gekommen ist: Im Zeitraum vom 21. November 2012 bis am 1. November 2017 wurden Überweisungen ab dem Konto von F.________ sel. im Umfang von insgesamt CHF 152'000.00 gemacht.