07 002 077). Ab 2013 belief sich das steuerbare Einkommen auf noch rund CHF 15'000 (pag. 07 002 096 oben) und pendelte sich dann bis und mit 2018 zwischen CHF 20'000.00 und 25'000.00 ein (z.B. pag. 07 002 116 oder 211). In der Vergangenheit wurden mehrfach Kredite aufgenommen (so etwa am 11. August 2010 ein Privatkredit von CHF 30'000.00, pag. 07 102 001 ff.). Zudem gewährte L.________ sel. dem Beschuldigten im Jahr 2010 ein Darlehen in Höhe von CHF 50'000.00 (pag. 05 001 007). Unklar ist in diesem Zusammenhang, ob der Beschuldigte und seine Ehefrau bzw. insbesondere der Beschuldigte F.________ sel.