Gemäss Berechnungen im Steuerinventar L.________ sel. verfügte sie per Todestag ihres Ehemannes zudem über ein rechnerisches Vermögen von CHF 1'188'907.25 (pag. 07 003 045). Unter Berücksichtigung der Passiven ergibt sich ein Nachlassvermögen von F.________ sel. von insgesamt CHF 934'365.39 (pag. 04 001 287 ff.). Demgegenüber deklarierten der Beschuldigte und seine Ehefrau im Jahr 2010 ein gemeinsames steuerbares Einkommen von CHF 84'000.00 (pag. 07 002 020). Im Jahre 2011 waren es dann noch knapp CHF 60'000 (pag. 07 002 047) und im Folgejahr knapp CHF 53'000.00 (pag. 07 002 077).