bereits zu diesem Zeitpunkt vermischt, was dazu führte, dass für den Beschuldigten eine noch grössere Sorgfaltspflicht bestand, als ihn als ________(Beruf) ohnehin schon traf. 7.2.2 Die finanzielle Situation des Beschuldigten und seiner Ehefrau einerseits und von F.________ sel. andererseits Die finanzielle Situation des Beschuldigten bzw. der Ehegatten AG.________ und F.________ sel. ist im Wesentlichen unbestritten. Während F.________ sel. als vermögend bezeichnet werden kann, war die finanzielle Situation des Beschuldigten und seiner Ehefrau schon vor dem hier angeklagten Zeitraum angespannt.