(Beruf) oder ________ (Beruf) gut ausgebildet und zeitlebens berufstätig gewesen und habe nach dem Tod ihres Mannes und bis zu ihrem Schlaganfall ihre finanziellen Angelegenheiten trotz ihres fortgeschrittenen Alters selber erledigt (pag. 18 243 f.). Ab dem Heimeintritt von F.________ sel. im Februar 2015 hätten die Ehegatten AG.________ die gesamte Administration für sie erledigt, wobei es im «Innenverhältnis» der Beschuldigte gewesen sei, der sich um die finanziellen Angelegenheiten von F.________ sel. gekümmert habe.