In der Zeit vom 23. Februar 2015 bis am 13. September 2018 habe der Beschuldigte mittels Bankkarte der J.________ (Unternehmen), lautend auf F.________, und entsprechendem PIN-Code gesamthaft CHF 162'500.00 in bar an Geldausgabeautomaten bezogen. Die 103 Bezüge wurden in der Anklageschrift je einzeln aufgeführt. Weiter habe der Beschuldigte nach dem Tod von F.________ sel. am 28. September 2018 und am 2. Oktober 2018 je CHF 1'000.00 bezogen und sich per 26. Oktober 2018 CHF 36'661.20 auf sein persönliches Konto bei der K.________ (Unternehmen) überweisen lassen.