Diese Täuschungen hätten dazu geführt, dass F.________ sel. in der irrigen Annahme, es handle sich um rückzahlbare Darlehen, insgesamt 14 Überweisungen ab ihrem Konto bei der J.________(Unternehmen) veranlasst habe. In der Anklageschrift wurden die einzelnen Überweisungen zwischen dem 21. November 2012 und dem 21. November 2014 sowie am 1. November 2017 einzeln aufgelistet, mit einem Total von insgesamt CHF 152'000.00 (pag. 16 002 001 ff.). Bezüglich des Vorwurfs der mehrfachen Veruntreuung, eventualiter des gewerbsmässigen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage, soll der Beschuldigte von F.______