sel. nicht oder nur mit besonderer Mühe möglich resp. nicht zumutbar gewesen, denn aufgrund der Beratung von F.________ sel. in finanziellen Dingen durch den Beschuldigten und des Beistands gegenüber F.________ sel. durch G.________ in alltäglichen Belangen habe ein Näheverhältnis zu den Ehegatten AG.________ bestanden, weswegen F.________ sel. dem Beschuldigten vertraut habe. Diese Täuschungen hätten dazu geführt, dass F.________ sel. in der irrigen Annahme, es handle sich um rückzahlbare Darlehen, insgesamt 14 Überweisungen ab ihrem Konto bei der J.________(Unternehmen) veranlasst habe.