zu verurteilen: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren. Davon seien 18 Monate zu vollziehen. Für eine Teilstrafe von 18 Monaten sei der Vollzug aufzuschieben und die Probezeit auf 2 Jahre festzusetzen. 2. Zur Bezahlung der Verfahrenskosten (inkl. einer Gebühr von CHF 1'000.00 gemäss Art. 21 VKD). II. Im Weiteren sei zu verfügen: - Das Urteil sei den nötigen Stellen soweit erforderlich mitzuteilen.