und I.________ andererseits ein. Nachdem seitens der Staatsanwaltschaft keine Einwände gegen die Unterlagen vorgebracht wurden, wurden diese von der Kammer ebenfalls zu den Akten erkannt (pag. 19 519 ff.). Von Amtes wegen wurde über den Beschuldigten ein aktueller Leumundsbericht inkl. Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse, datierend vom 6. August 2024, sowie ein aktueller Strafregisterauszug, datierend vom 15. August 2024, eingeholt (pag. 19 481 ff. und pag. 19485). Überdies wurde der Beschuldigte – ebenfalls von Amtes wegen – an der oberinstanzlichen Verhandlung nochmals zur Person und zur Sache einvernommen (pag. 19 489 ff.).