3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die oberinstanzliche Verhandlung reichte Rechtsanwalt B.________ namens des Beschuldigten mit Eingabe vom 10. Januar 2024 eine Fotoaufnahme von G.________ und F.________ sel. inkl. den dazugehörigen Metadaten ein mit dem Antrag, diese zu den Akten zu erkennen. Dieser Antrag wurde mit Verfügung vom 16. Januar 2024 gutheissen (pag. 19 464 f.). An der oberinstanzlichen Verhandlung reichte Rechtsanwalt B.________ zudem diverse Unterlagen in Bezug auf das Zivilverfahren zwischen dem Beschuldigten und seiner Frau einerseits sowie H.________ und I.________ andererseits ein.