Die Staatsanwaltschaft zog ihre Berufung mit Schreiben vom 16. November 2022 zurück (pag. 19 403). Die Berufungserklärung des Beschuldigten datiert vom 25. November 2022 und ging form- und fristgerecht beim Obergericht des Kantons Bern ein (pag. 19 413 ff.). Mit Eingabe vom 16. Dezember 2022 erklärte die Staatsanwaltschaft (von der Generalstaatsanwaltschaft mit der Wahrnehmung der staatsanwaltschaftlichen Aufgaben auch im oberinstanzlichen Verfahren betraut, pag. 19 402) Anschlussberufung (pag. 19 425 f.).