2. Berufung Gegen dieses Urteil meldeten der Beschuldigte und Berufungsführer A.________ (nachfolgend Beschuldigter), vertreten durch Rechtsanwalt B.________, mit Schreiben vom 25. Juli 2022 (pag. 18 167) und die Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte (nachfolgend Staatsanwaltschaft) mit Schreiben vom 28. Juli 2022 (pag. 18 170) fristgerecht Berufung an. Die erstinstanzliche Urteilsbegründung datiert vom 8. November 2022 (pag. 18 176 ff.) und wurde den Parteien gleichentags mit Verfügung zugestellt (pag. 19 398 f.). Die Staatsanwaltschaft zog ihre Berufung mit Schreiben vom 16. November 2022 zurück (pag.