./. den durch den Kanton Bern zu bezahlenden Anteil von 50% CHF -8’560.00 Total anteilsmässige Verfahrenskosten CHF 8’560.00 2 Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 500.00. Die auf den Schuldspruch entfallenden reduzierten Verfahrenskosten betragen damit insgesamt CHF 8'060.00. [Eröffnungsformel]