5 Die 1. Strafkammer beschliesst: 1. Auf das Gesuch vom 2. November 2022 wird nicht eingetreten. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 500.00 werden dem Gesuchsteller auferlegt. 3. Zu eröffnen: - dem Verurteilten/Gesuchsteller - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland Bern, 6. März 2023 Im Namen der 1. Strafkammer Der Präsident i.V.: