4 er den dem Gericht gemachten Vorschlag betreffend abgekürztes Verfahren verstehe und ob er damit einverstanden sei, was er bejahte (S. 3/4 des unpaginierten Hauptverhandlungsprotokolls). Zudem hält das Hauptverhandlungsprotokoll (S. 5) fest, dass die Rechtsmittelfrage offenbar noch thematisiert wurde und die Parteien nach Aushändigung des Entscheids nicht nur Verzicht auf eine schriftliche Entscheidbegründung, sondern auch auf eine Berufung erklärten.