Ihm, dem Gesuchsteller, sei bewusst, dass er in der Schweiz einen Fehler begangen habe, und er bereue es. Während seines Gefängnisaufenthaltes habe ihn niemand darüber informiert, dass er gegen das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland appellieren könne. Seine Frau habe vor ein paar Monaten einen Anwalt getroffen, der ihr erklärt habe, dass er eine Frist gehabt habe, um gegen das Urteil Berufung einzulegen. Davon habe er jedoch nichts gewusst und sei von niemandem informiert worden. Dieser Anwalt habe ihm deshalb empfohlen, ein Revisionsgesuch einzureichen, was er mit vorliegendem Gesuch als letzte Chance tue.