3. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten, v.d. Rechtsanwältin C.________ - der Generalstaatsanwaltschaft - Fürsprecher Dr. B.________ (auszugsweise betreffend Ziff. VI.) Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (KOST; Urteil mit Begründung, nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - Amt für Bevölkerungsdienste (ABEV), Migrationsdienst des Kantons Bern (nur Dispositiv). - dem Bundesamt für Polizei (Urteil mit Begründung, innert 10 Tagen)