1. Zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 4’200.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zur Bezahlung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 19'277.20. 3. Zur Bezahlung der anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1’000.00. V.