Fürsprecher Dr. B.________ hat daneben ausdrücklich auf die Geltendmachung des vollen Honorars und die Rückforderung der Differenz verzichtet (vgl. pag. 2394). 21.1.2 Oberinstanzliches Verfahren Für das oberinstanzliche Verfahren macht Fürsprecher Dr. B.________ in seiner Kostennote vom 7. November 2023 (pag. 2615) einen Aufwand von 2.50 Stunden zu CHF 200.00, Auslagen von CHF 15.00 und Mehrwertsteuer von CHF 39.65 geltend, was eine beantragte amtliche Entschädigung von insgesamt CHF 554.65 ergibt. Die geltend gemachten Aufwände erscheinen angemessen. Der Kanton Bern