Der Beschuldigte obsiegt angesichts der erfolgten Einstellungen, Freisprüche und des Wegfalls der Landesverweisung mehrheitlich. Angesichts dessen werden dem Beschuldigten oberinstanzlich 1/4 der Verfahrenskosten, ausmachend CHF 1'000.00, zur Bezahlung auferlegt. Im Umfang von 3/4, ausmachend CHF 3'000.00, sind die oberinstanzlichen Kosten vom Kanton Bern zu tragen. Dabei werden 1/12 der Gesamtkosten, ausmachend CHF 335.00, für die erfolgten Einstellungen und rund 8/12, ausmachend CHF 2665.00, für die ausgesprochenen Freisprüche ausgeschieden.