Diese Kosten sind vom Kanton Bern zu tragen. Für die Freisprüche werden rund 4/8 der Gebühren, ausmachend CHF 8'450.00 und 4/8 der allgemeinen Auslagen, ausmachend CHF 632.40 und die Hälfte der Auslagen, welche nur die Rassendiskriminierung betreffen, ausmachend CHF 12'465.35, ausgeschieden. Insgesamt sind somit CHF 21'547.80 an Verfahrenskosten für die Freisprüche auszuscheiden, welche vom Kanton Bern zu tragen sind. 20.2 Oberinstanzliche Verfahrenskosten Gemäss Art. 428 Abs. 1 StPO tragen die Parteien die Kosten des Rechtsmittelverfahrens nach Massgabe ihres Obsiegens oder Unterliegens (Art. 428 Abs. 1 StPO).