24'930.70 [Auslagen, welche nur den Vorwurf der Rassendiskriminierung betreffen]), ausmachend CHF 474.30, aufzuerlegen. Die Auslagen, welche nur den Vorwurf der Rassendiskriminierung betreffen, sind dem Beschuldigten zur Hälfe, ausmachend CHF 12'465.35, aufzuerlegen. Der Beschuldigte hat somit erstinstanzliche Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 19'277.15 zu tragen. Für die Einstellungen werden rund 1/8 der Gebühren, ausmachend CHF 2'212.50 und 1/8 der allgemeinen Auslagen, ausmachend CHF 158.10 ausgeschieden, was insgesamt CHF 2’270.60 an Verfahrenskosten ergibt. Diese Kosten sind vom Kanton Bern zu tragen.