Bei einem Freispruch trägt grundsätzlich der Kanton Bern die Verfahrenskosten. Die Vorinstanz auferlegte dem Beschuldigten die gesamten erstinstanzlichen Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 66'705.60 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung ausmachend CHF 43'095.40), sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 16'900.00 und Auslagen von CHF 49'805.60 (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung). Für die erstinstanzlich erfolgten Einstellungen wurden keine Kosten ausgeschieden (pag. 2559, S. 119 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).