BGer 6B_53/2013 vom 8. Juli 2013 E. 2.2). Der Beschuldigte wurde am 27. Mai 2019, um 07:35 Uhr, von der Kantonspolizei Bern vorläufig festgenommen und gleichentags, um 16:05 Uhr, wieder aus der Haft entlassen (pag. 3 ff.). Innerhalb dieser Zeitdauer wurde von 07:40 Uhr bis 09:30 Uhr die Hausdurchsuchung beim Beschuldigten durchgeführt und von 10:45 Uhr bis 16:00 Uhr wurde der Beschuldigte einvernommen (pag. 689 ff. und 776). Aufgrund der daraus resultierenden Dauer von weniger als drei Stunden, in