Die durch den Beschuldigten begangenen Delikte fallen nicht in den angesprochenen Bereich der Massendelinquenz und werden damit auch von keiner Schnittstellenproblematik erfasst, der zu begegnen wäre. Auch mit Blick auf die weitere Funktion der unbedingten Verbindungsbusse, namentlich dem Beschuldigten einen Denkzettel zu verpassen, um ihm den Ernst der Lage vor Augen zu führen und zugleich zu demonstrieren, was bei Nichtbewährung droht (vgl. BOMMER, in: Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches, Die Sanktionen im neuen AT StGB - ein Überblick, Bern,