___ .________», pag. 2233). Zumal dieser Umstand jedoch nicht verifiziert werden konnte, kann ihm dies auch nicht zum Nachteil gereichen. Auch die übrigen Umstände seines Vorlebens und seiner persönlichen Verhältnisse sind neutral zu werten (vgl. obenstehende Ausführungen zu den Täterkomponenten), womit auch diesbezüglich keine ungünstige Prognose gestellt werden kann.