Dabei genügt es nicht, lediglich geltend zu machen, die Persönlichkeitsrechte seien während des Verfahrens durch verschiedene Medienberichte verletzt worden. Dass in den Medien über einen Straffall berichtet wird, führt nicht zwingend zu einer Strafminderung, selbst dann nicht, wenn die Berichterstattung intensiv und teils reisserisch ist. Neben der eigentlichen Vorverurteilung kann eine durchdringende Berichterstattung in den Medien den Beschuldigten (und sein nahes Umfeld) überdurchschnittlich stark belasten.