Er absolvierte dort seine Ausbildung und war für das Landwirtschaftsministerium tätig. Im Jahre 1998 erfolgte die Flucht in die Schweiz. Er verfügt hierzulande über eine Niederlassungsbewilligung C. Infolge mehrerer unzulässiger Reisen nach U.________ wurde ihm mit Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. September 2017 (pag. 1926 ff.) sowohl sein Asylstatus als auch sein Flüchtlingsstatus widerrufen bzw. aberkannt. Dieser Entscheid ist rechtskräftig (pag. 1656).