Der Adressatenkreis ist mit rund 200 Personen zwar nicht unbeachtlich, jedoch im Vergleich zu anderen denkbaren Fällen (Publikation im Internet, Verbreitung durch Plakate oder Flugblätter etc.) doch als nicht übermässig gross zu bezeichnen. Erschwerend zu berücksichtigen ist indes seine Vorbildfunktion, die ihm als Prediger generell zukommt sowie sein unbestrittenermassen hohes Ansehen innerhalb der Glaubensgemeinde im Zeitpunkt der Tatbegehung. Wie die Vorinstanz korrekterweise festhielt, nutzte er seine Stellung und sein Ansehen in der Gemeinde aus, um Hass zu schüren und seinem Gedankengut Ausdruck zu verleihen.