Weiter erfüllt auch nur eine einzelne Textstelle der rund 30-minütigen Predigt den Tatbestand der Rassendiskriminierung und diese Textstelle wurde im Rahmen eines standardisierten Bittgebets vorgetragen. Der Adressatenkreis ist mit rund 200 Personen zwar nicht unbeachtlich, jedoch im Vergleich zu anderen denkbaren Fällen (Publikation im Internet, Verbreitung durch Plakate oder Flugblätter etc.) doch als nicht übermässig gross zu bezeichnen.