Stand 1. Januar 2023, S. 47) sehen für den Betrug eine Strafe von 120 Strafeinheiten vor, wobei der Referenzsachverhalt wie folgt lautet: Der Täter überredet wortreich und überzeugend eine Person zu einem Darlehen von CHF 20'000.00, obwohl er annimmt, dass er wegen seiner grossen Verschuldung den Betrag nie wird zurückzahlen können. Die Kammer ist nicht an diese Richtlinien gebunden, sie können jedoch als Orientierungspunkte dienen (BGer 6B_510/2019 vom 8. August 2019 E. 4.3). Verglichen mit dem soeben zitierten Referenzsachverhalt der VBRS-Richtlinien liegt der vorliegende Deliktsbetrag von CHF 3’617.85 deutlich tiefer.