87 delns ist massgeblich, welche Anstrengungen der Täter unternommen hat, um die Tat zu begehen. Die Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte vom 8. Dezember 2006 (nachfolgend: VBRS-Richtlinien; Stand 1. Januar 2023, S. 47) sehen für den Betrug eine Strafe von 120 Strafeinheiten vor, wobei der Referenzsachverhalt wie folgt lautet: