12.3.1 Objektiver Tatbestand Gemäss vorangehendem Beweisergebnis hat der Beschuldigte anlässlich einer Freitagspredigt in der E.________ in J.________ mit der negativen Darstellung von den nachfolgenden Personengruppen (Juden, Christen, Kreuzritter, Hindus, Russen und Schiiten) und der wiederholten Äusserung seines Wunsches, dass diese Personen bzw. Personengruppen vernichtet werden sollten, gegen die Personen aufgrund ihrer Religion bzw. Ethnie negative Emotionen geschürt. Angesichts der Äusserung anlässlich einer Freitagspredigt, zu welcher eine unbegrenzte Anzahl an Gläubigern Zutritt hatten