sind diese Vorwürfe jedoch einzustellen. Für die effektive Höhe des Vermögensschadens und alle einzustellenden Vorwürfe wird auf das nachfolgende Fazit zum objektiven Tatbestand verwiesen (vgl. E. 11.2.6 hiernach). 11.2.6 Fazit objektiver Tatbestand Der Beschuldigte handelte in Bezug auf die folgenden Vorwürfe gemäss Anklageschrift objektiv tatbestandsmässig: