Er verheimlichte weiter seine gewerbliche Tätigkeit als Reiseorganisator, wodurch er dem Sozialdienst insgesamt effektiv erzielte Einkünfte von CHF 24'621.45 und rund CHF 15'255.00 hypothetisch möglich Einkünfte verschwieg. Dabei waren ihm seine Melde- und Offenlegungspflichten jederzeit bewusst, er unterzeichnete seine Bedürftigkeit darlegende Formulare und verlangte generell und im Einzelfall durch Vorlage von Rechnungen/Anträgen die Übernahme der vollen Lebenshaltungskosten durch das Gemeinwesen. Dies alles führte zu hohen Sozialhilfebeträgen an den Beschuldigten. 11.2.2 Täuschung