Gemäss Beweisergebnis hat der Beschuldigte in der Zeitspanne ab 2007 bis 2017 Sozialhilfe bezogen, dabei gegenüber dem Sozialdienst D.________ nur geringfügige Einkünfte aus Mithilfe in einem Brockenhaus offen deklariert, einzelne Konti und seine Kreditkarte und die diesbezüglichen Geldbewegungen nicht angegeben. Er verheimlichte weiter seine gewerbliche Tätigkeit als Reiseorganisator, wodurch er dem Sozialdienst insgesamt effektiv erzielte Einkünfte von CHF 24'621.45 und rund CHF 15'255.00 hypothetisch möglich Einkünfte verschwieg.