72 11.2 Subsumtion 11.2.1 Vorbemerkung Um unnötige Wiederholungen zu vermeiden sowie aufgrund der offensichtlichen inhaltlichen Verknüpfung der Vorwürfe werden diese bzw. die erstellten Sachverhalte einer gemeinsamen rechtlichen Würdigung unterzogen. Gemäss Beweisergebnis hat der Beschuldigte in der Zeitspanne ab 2007 bis 2017 Sozialhilfe bezogen, dabei gegenüber dem Sozialdienst D.___